Hausordnung Stand Juli 2007 Auszug

Das Verhalten im Schulbereich, auf dem Schulweg und in den Bussen darf nichts und niemanden gefährden oder schädigen.
- Bei Unfällen oder sonstigen Notfällen ist sofort der Schulsanitätsdienst zu verständigen. Dieser veranlasst weiteres z.B. Benachrichtigung Sekretariat, Eltern ...
- Alle Lehrkräfte der drei Schularten und die Beschäftigten des Bildungszentrums sind allen Schülern und Schülerinnen weisungsberechtigt.
- Während der Schulzeit (7.00 Uhr bis 17.00 Uhr) kann die Benutzung von Fahrzeugen (Ausnahme: Anlieferungen, Schwerbehinderte) und Fortbewegungsmitteln jeglicher Art im Schulbereich nicht gestattet werden, ebenso wenig auch schnelles Rennen.
- Aufgrund der Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule dürfen Minderjährige während der Unterrichts- und Pausenzeiten den Schulbereich nicht verlassen. Zu beachten ist, dass u.a. der Versicherungsschutz erlischt.
- Auf dem gesamten Schulgelände besteht für SchülerInnen ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.
- Das Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände verboten.
- Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände in die Schule ist verboten.
- Handys müssen im Schulhaus ausgeschaltet sein. Sie dürfen nur in den großen Pausen und in der Mittagspause im Außenbereich benutzt werden. (siehe Sonderordnung – Zusatzfunktionen von Handys)
- Bei mutwillig ausgelöstem Fehlalarm der Brandmeldeanlage gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Verursachers / der Verursacherin.
- Das Tragen von Kopfbedeckungen aller Art ist im Unterricht grundsätzlich nicht erlaubt.
- Die Benutzung von Geräten der Unterhaltungselektronik ist im Schulgebäude nur in der unterrichtsfreien Zeit (z. B. Hohlstunden) und der großen Mittagspause gestattet.
Pausenregelungen
- Schüler und Schülerinnen verlassen in beiden großen Vormittagspausen das Obergeschoss und die Treppen.
- In den großen Pausen werden Klassen- und Fachräume geschlossen.
- Bei trockener und nicht extrem kalter Witterung verlassen alle SchülerInnen in der ersten großen Pause das Schulgebäude (Ausnahmen werden per Durchsage bekannt gegeben).
- Aus Sicherheitsgründen – Verletzungsgefahr in den engen Fluren – wird die Ebene 3 auch in der zweiten großen Pause geräumt.
- Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, so melden die Klassensprecher dies im zuständigen Sekretariat.

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